Die Taverne

 Der Übergang von der „Taverne“ zur Gastwirtschaft vollzog sich allmählich im 15. Jh.,Zwar tritt uns in späteren Jahrhunderten noch oft die Bezeichnung Taverne entgegen, jedoch haben wir es hier mit Gastwirtsbedingungen und Gastwirtschaft zu tun, nur der Name ist von der alten Institution geblieben.

Was nun den Gastwirt vom Besitzer der Legitima Taberna unterscheidet, ist  seine größere wirtschaftliche Unabhängigkeit, während der Tabernarius sich erst die Erlaubnis zum wirten durch eine Abgabe des Taserngeld  erwerben musste, fiel dies beim Gastwirt weg.

 Gaststube um 1600

 

Auch er musste die Konzession erwerben, jedoch wurde ihm diese durch bloße Ablegung des Wirtseides gewährt,Jeder Wirt musste diesen Eid leisten, und zwar einerseits, um sich über seine Pflichten zu orientieren,  andererseits, um im Übertretungsfalle einer Verordnung sich nicht mit dem Vorwande der Unkenntnis entschuldigen zu können.

Die Wirtsordnungen enthalten allgemeine Bestimmungen über den gesamten Schenk und Beherbergungsbetrieb, sie vertreten hauptsächlich das Interesse der Stadt, Gemeinde und der Gäste, weniger das des Wirtes.

Vor allem Regeln die Bestimmungen der Höhe und pünktlichen Abgabe des Ungeldes,  einer Konsumsteuer über Wein,  Bier und Branntwein, beschäftigten sich mit dem Verabreichen von guten Speisen und Getränken, verboten  besonders scharf das Fälschen und Panschen der Weine und Biere.

Sie setzten den Preis fest und betonten den Gebrauch des richtigen Maßes, verpflichteten die Wirte des weiteren, auf ein anständiges Treiben in ihren Schenken zu achten, und alle bei ihnen begangenen Verbrechen an amtlicher Stelle zur Anzeige zu bringen.

Die Polizeistunde wurde festgesetzt und Bestimmungen über das Spiel wurden erlassen.

 

Polizeistunde

Wie fast überall in Europa war es auch in Frankreich bis Mitte des 18 Jh. üblich, das  in Gasthöfen nur das zu essen angeboten wurde, was der Wirt auftischte, und das diese meist einfache Mahlzeit mit dem Wirt zu einer festen Zeit gemeinsam eingenommen wurde, diese sog. „Wirtstafel“ oder „ Table d´ Hôte „ bot kulinarisch wenig Abwechslung.

 

Table d´Hôte ( Wirtstafel)

Eine andere Möglichkeit die Paris bot, war, das man ein fertig zubereitetes Essen bei einem „ Traiteur“ kaufte , und zuhause nur noch aufwärmte, es gab streng getrennte Zünfte wie, Suppenköche, Bäcker  und  Pastetenbäcker.

 

Pastetenbäcker 

Albrecht von Haller  beschreibt in seinen Tagebüchern über seine Reisen nach Deutschland, Holland und England ( 1723-1727 ) einen Besuch in dem berühmten englischen Gasthaus „ Duke of Richmond“ wo man "Table d´Hote"  speisen konnte: zu drei verschiedenen Preisen, u.a.  zu  22 und 36 Pence, auch beschreibt er, das man zum Essen Wein trinken musste, der jedoch sehr teuer war.

 Über Deutschland war bekannt, das man sehr viel Sauerkraut zu essen bekam.

 

 

 

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